• Leistungen für Bildung und Teilhabe

      • Seit 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.


        Anspruchsberechtigt sind Personen, die:
        – Leistungen nach dem SGB II erhalten (Arbeitslosengeld II)
        – Leistungen nach dem SGB XII erhalten (Sozialhilfe, Grundsicherung)
        – Wohngeldempfänger sind
        – den Kinderzuschlag erhalten.

        Die Leistungen umfassen:
        – Schulausflüge
        – Schülerbeförderung
        – Schulbedarf
        – Lernförderung
        – Mittagsverpflegung
        – soziale und kulturelle Teilhabe wie Mitgliedsbeiträge, Musikunterricht,
        organisierte Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsbesuche),
        Teilnahme an Freizeiten.

        Anträge und genauere Informationen erhalten Sie bei:
        Landratsamt Bamberg / Soziales
        Ludwigstr. 23, 96052 Bamberg
        Telefon: 0951/ 85-512
        shv@lra-ba.bayern.de
        www.landkreis-bamberg.de