Leistungen für Bildung und Teilhabe
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Seit 2011 werden bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.
Anspruchsberechtigt sind Personen, die:
– Leistungen nach dem SGB II erhalten (Arbeitslosengeld II)
– Leistungen nach dem SGB XII erhalten (Sozialhilfe, Grundsicherung)
– Wohngeldempfänger sind
– den Kinderzuschlag erhalten.Die Leistungen umfassen:
– Schulausflüge
– Schülerbeförderung
– Schulbedarf
– Lernförderung
– Mittagsverpflegung
– soziale und kulturelle Teilhabe wie Mitgliedsbeiträge, Musikunterricht,
organisierte Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsbesuche),
Teilnahme an Freizeiten.Anträge und genauere Informationen erhalten Sie bei:
Landratsamt Bamberg / Soziales
Ludwigstr. 23, 96052 Bamberg
Telefon: 0951/ 85-512
shv@lra-ba.bayern.de
www.landkreis-bamberg.de